BMF - Schreiben vom 29.06.2006
IV C 5 - S 2363 - 9/06

BMF - Schreiben vom 29.06.2006 (IV C 5 - S 2363 - 9/06) - DRsp Nr. 2008/90194

BMF, Schreiben vom 29.06.2006 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2363 - 9/06

DRsp Nr. 2008/90194

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2007

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2007 Folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2007 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2007 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist grün. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).