BMF - Schreiben vom 29.09.1998
IV C 5 - S 2334 - 1/98

BMF - Schreiben vom 29.09.1998 (IV C 5 - S 2334 - 1/98) - DRsp Nr. 2008/81451

BMF, Schreiben vom 29.09.1998 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2334 - 1/98

DRsp Nr. 2008/81451

§ 8 EStG Steuerliche Behandlung von Firmenkreditkarten und Dienstreiseabrechnungen

1. Firmenkreditkarten (Corporate - Cards)

Bei der steuerlichen Beurteilung der Nutzung von Kreditkarten, die auf Dienstreisen eingesetzt und über das Bankkonto des Arbeitnehmers abgerechnet werden ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die für die Kreditkarte anfallende Kartengebühr, erhält der Arbeitnehmer eine Barzuwendung, die nur steuerfrei bleiben kann, soweit sie den Ersatz von nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfreien Reisekosten betrifft. Nach den einschlägigen Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Kreditkartenabrechnungen, aus denen sich der Einsatz der Kreditkarten auf Dienstreisen ergibt, zum Lohnkonto zu nehmen. Es reicht allerdings aus wenn die Abrechnungen als Belege zur Reisekostenabrechnung aufbewahrt werden und die Möglichkeit zur Nachprüfung der Reisekostenvergütungen durch Hinweise im Lohnkonto sichergestellt wird.

  • Wird die Vergabe von Kreditkarten an Arbeitnehmer zwischen dem Arbeitgeber und dem Kreditkartenunternehmen vereinbart, z.B. in einem Rahmenvertrag und wird die Kreditkarte an den einzelnen Arbeitnehmer mit Zustimmung und für Rechnung des Arbeitgebers ausgehändigt, erhält der Arbeitnehmer einen Sachbezug in Form der unentgeltlichen Überlassung einer Kreditkarte.