BMF - Schreiben vom 29.10.1999
S 2246
Fundstellen:
; BStBl 2000 I S. 42

BMF - Schreiben vom 29.10.1999 (S 2246) - DRsp Nr. 2008/84518

BMF, Schreiben vom 29.10.1999 - Aktenzeichen S 2246

DRsp Nr. 2008/84518

Behandlung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Psychotherapeutengesetz -PsychThG) v. 16.6.1998 (BGBl 1998 I S. 1311) regelt das Berufsrecht der genannten Berufsgruppen. Zur Frage, ob die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten danach freiberuflich oder gewerblich tätig sind, wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung genommen:

Die Tätigkeit des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist eine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Die Tätigkeit ist zwar in dem Katalog der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nicht aufgeführt. Es handelt sich jedoch um eine dem Katalogberuf des Arztes ähnliche heilberufliche Tätigkeit.