BMF - Schreiben vom 29.10.2001
IV A 4 - S 0123 - 31/01
Fundstellen:
BStBl 2001 I 764

BMF - Schreiben vom 29.10.2001 (IV A 4 - S 0123 - 31/01) - DRsp Nr. 2008/80988

BMF, Schreiben vom 29.10.2001 - Aktenzeichen IV A 4 - S 0123 - 31/01

DRsp Nr. 2008/80988

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001); Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer (Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung - UStZustVO)

Im Rahmen des - voraussichtlich Ende diesen Jahres in Kraft tretenden - Steueränderungsgesetzes 2001 wird unter anderem die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung geändert. Die Zuständigkeiten, die nach dem In-Kraft-Treten des Steueränderungsgesetzes 2001 gelten werden, ergeben sich aus der Anlage.

Wendet sich ein Steuerpflichtiger bereits vor In-Kraft-Treten des Steueränderungsgesetzes 2001 an ein erst künftig zuständiges Finanzamt, gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Interesse eines reibungslosen und zügigen Verwaltungsverfahrens, insbesondere bei der Erteilung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG, Folgendes: