BMF - Schreiben vom 29.10.2001
IV A 4 -S 0123 - 32/01
Fundstellen:
BStBl 2001 I S. 765

BMF - Schreiben vom 29.10.2001 (IV A 4 -S 0123 - 32/01) - DRsp Nr. 2008/80989

BMF, Schreiben vom 29.10.2001 - Aktenzeichen IV A 4 -S 0123 - 32/01

DRsp Nr. 2008/80989

§§ 20a, 21 AO Anwendungsbereich der §§ 20a, 21 Abs. 1 Satz 2 AO

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die zentrale Zuständigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 2 AO bereits dann eingreifen, wenn auch nur ein Anknüpfungspunkt der Kriterien Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland gegeben ist. Da der geltende Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 2 AO diesen Willen nicht eindeutig zum Ausdruck bringt, soll eine entsprechende klarstellende Änderung des Wortlautes des § 21 Abs. 1 Satz 2 AO im Steueränderungsgesetz 2001 erfolgen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet das BMF bereits vor In-Kraft-Treten des Steueränderungsgesetzes 2001§ 21 Abs. 1 Satz 2 AO nach dem Willen des Gesetzgebers auszulegen.

Fundstellen
BStBl 2001 I S. 765