BMF - Schreiben vom 29.11.1996
IV C 7 -S 1300 - 176/96
Fundstellen:
BStBl 1997 I 136

BMF - Schreiben vom 29.11.1996 (IV C 7 -S 1300 - 176/96) - DRsp Nr. 2008/84028

BMF, Schreiben vom 29.11.1996 - Aktenzeichen IV C 7 -S 1300 - 176/96

DRsp Nr. 2008/84028

Dotationskapital von inländischen Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute

Für den Ansatz des Dotationskapitals von inländischen Betriebsstätten (Zweigstellen) ausländischer Kreditinstitute gilt folgendes:

I. Inländische Betriebsstätten von EU-Kreditinstituten

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die inländische Betriebsstätte eines Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Dotationskapital ansetzt, das nicht geringer ist als das aus der nachfolgenden Tabelle abgeleitete Dotationskapital.

Bilanzsumme Dotationskapital
0 bis 100 Mio. DM 2 Mio. DM
ab 100 Mio. bis 500 Mio. DM 2 % der Bilanzsumme
ab 500 Mio. bis 1 Mrd. DM 10 Mio. DM
ab 1 Mrd. bis 2 Mrd. DM 1 % der Bilanzsumme
ab 2 Mrd. DM bis 5 Mrd. DM 1 % von 2 Mrd. DM, zusätzlich 0,5 % auf den erhöhten Betrag
ab 5 Mrd. DM 1 % von 2 Mrd. DM, zusätzlich 0,5 % von 3 Mrd. DM und zusätzlich 0,25 % auf den 5 Mrd. DM übersteigenden Betrag

2. Für die Bilanzsumme ist auf den Jahresabschluß des vorangegangenen Wj abzustellen.

Zur Vermeidung von Zufallswerten ist aber die durchschnittliche Bilanzsumme der letzten 12 BISTA-Meldungen des vorangegangenen Wj zu errechnen. Weicht diese um mehr als 20 % vom Schlußbilanzwert nach oben ab, ist die Durchschnittsbilanzsumme des vorangegangenen Wj für die Bemessung des Dotationskapitals maßgebend.