BMF - Schreiben vom 29.11.2013
IV D 2 - S 7421/0 : 001

BMF - Schreiben vom 29.11.2013 (IV D 2 - S 7421/0 : 001) - DRsp Nr. 2014/80040

BMF, Schreiben vom 29.11.2013 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7421/0 : 001

DRsp Nr. 2014/80040

Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) durch Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels; Übergangsregelung für zum 31. Dezember 2013 vorhandene Warenbestände Änderung von Abschnitt 25a.1 Absatz 12 UStAE

Die Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels haben in der Vergangenheit vielfach gemäß § 25a Absatz 8 UStG auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichtet und auf ihre Umsätze die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes angewendet. Vor dem Hintergrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes im Bereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Sammlungsstücke (Artikel 10 Nummer 5 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. 2013 I S. 1809) beabsichtigen viele Unternehmer, ab dem 1. Januar 2014 verstärkt die Differenzbesteuerung anzuwenden. Dieser Übergang ist sowohl hinsichtlich der Frage, welche Gegenstände die Voraussetzungen des § 25a Absatz 1 Nummer 2 UStG erfüllen, als auch hinsichtlich der Ermittlung des Einkaufspreises mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.