Es ist gefragt worden, wie die von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen nach Artikel 17 § 2 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz - 2. GKV-NOG) vom 23. Juni 1997 (BGBl 1997 I S.
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