BMF - Schreiben vom 30.01.2006
IV B 1 - S 2411 - 4/06

BMF - Schreiben vom 30.01.2006 (IV B 1 - S 2411 - 4/06) - DRsp Nr. 2008/89694

BMF, Schreiben vom 30.01.2006 - Aktenzeichen IV B 1 - S 2411 - 4/06

DRsp Nr. 2008/89694

Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil I R 74, 88/04 entschieden, dass einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die innerhalb eines ebenfalls in den Niederlanden ansässigen aktiv tätigen Konzerns auf Dauer als Holdinggesellschaft ausgegliedert wird, die Steuerentlastung gemäß § 50d Abs. 1 Satz 1 EStG 1990/1994 auch dann nicht nach § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 zu versagen ist, wenn an ihr Personen beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustünde, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielen würden.

Das vorgenannte Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Für diese Entscheidung sind insbesondere die folgenden Überlegungen maßgebend: