BMF - Schreiben vom 30.05.1995
S 2303
Fundstellen:
BStBl 1995 I 336

BMF - Schreiben vom 30.05.1995 (S 2303) - DRsp Nr. 2008/80307

BMF, Schreiben vom 30.05.1995 - Aktenzeichen S 2303

DRsp Nr. 2008/80307

Steuerliche Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen; Örtliche Zuständigkeit bei Billigkeitsmaßnahmen nach § 50 Abs. 7 EStG

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit bei Billigkeitsmaßnahmen nach § 50 Abs. 7 EStG im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen im Tz. 1.3 Satz 1 des BMF-Schreibens vom 20. Juli 1983 (BStBl I S. 382) wie folgt neu gefaßt:

,,Die Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a EStG wird von dem Finanzamt ausgestellt, das für den ersten Vergütungsschuldner (ersten Veranstalter) gemäß § 50 a Abs. 5 EStG, § 73 e EStV zuständig ist; soweit die Freistellung auf Grund von Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorzunehmen ist, wird die Bescheinigung vom Bundesamt für Finanzen ausgestellt.''

Fundstellen