BMF - Schreiben vom 30.05.1997
S 2170

BMF - Schreiben vom 30.05.1997 (S 2170) - DRsp Nr. 2008/85331

BMF, Schreiben vom 30.05.1997 - Aktenzeichen S 2170

DRsp Nr. 2008/85331

§ 5 EStG Zur Bilanzierung von Leitungsanlagen bei (Energie)Versorgungsunternehmen

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird zu den nachfolgenden Fragen der Bilanzierung von Leitungsanlagen der Unternehmen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung - (Energie)Versorgungsunternehmen - Stellung genommen.

1. Leitungsanlagen als selbständige WG innerhalb der Versorgungsanlage

Die Versorgungsanlage eines (Energie)Versorgungsunternehmens besteht aus mehreren WG. Sie sind nach der Funktion abzugrenzen, die sie innerhalb der gesamten Anlage erfüllen. Für die Leitungsanlagen führen unterschiedliche Druckstufen oder Spannungsebenen zu eigenständigen Funktionen. Innerhalb einer Druckstufe oder Spannungsebene kann die Leitungsanlage entsprechend ihren Teilfunktionen (Antransport, Fern- und Zischentransport, Abnehmergruppen) in mehrere WG aufgeteilt werden (BFH v. 16. 12. 1987, BStBl 1988 II S. 539). Eine Aufteilung ist weiter geboten, wenn innerhalb der übergeordneten Funktion der Leitungsanlage Sonderfunktionen bestimmter Netzteile feststellbar sind, die diese Netzteile als selbständige WG erscheinen lassen (BFH v. 11. 1. 1991, BStBl 1992 II S. 5). Hiernach ist die gesamte Leitungsanlage eines (Energie)Versorgungsunternehmens wie folgt in WG aufzuteilen:

a) Ortsnetz