Zur doppelten Haushaltsführung bei Arbeitnehmern mit eigenem Hausstand wurde in Tz. II.3 des BMF-Schreibens vom 27. Januar 2004 (BStBl 2004 I S. 173) Stellung genommen. Zu möglichen Folgerungen aus der Gesetzesänderung bei Arbeitnehmern ohne eigenen Hausstand (R 43 Abs. 5
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt auf Grund der Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 (BGBl 2003 I S.
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