1 Anlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Für die Beanstandung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerung, Anmeldung der Sondervorauszahlung und Anmeldungen der Umsatzsteuer im Abzugsverfahren wird das beiliegende Vordruckmuster eingeführt:
USt 1 S - Beanstandungen im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren
(2) Die Änderungen sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(3) Der Vordruck ist auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Er besteht aus einem Original (für den Unternehmer) und einer Durchschrift (für das Finanzamt). Bei der Herstellung des Vordrucks ist deshalb auf eine entsprechende Übereinstimmung der Zeilen des Originals und der Durchschrift zu achten.
(4) Die Zeilenabstände des Vordruckmusters sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung des Vordrucks ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.
(5) Der bisher verwendeten Vordrucke können aufgebraucht werden.
(6) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. August 1993 -
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