BMF - Schreiben vom 30.12.1997
IV C 6 - S 1301 Arg - 6/97

BMF - Schreiben vom 30.12.1997 (IV C 6 - S 1301 Arg - 6/97) - DRsp Nr. 2008/80866

BMF, Schreiben vom 30.12.1997 - Aktenzeichen IV C 6 - S 1301 Arg - 6/97

DRsp Nr. 2008/80866

DBA Arg DBA Argentinien; Qualifizierung der sociedad de responsabilidad limitada und deren Ausschüttungen

Die Qualifizierung argentinischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad de responsiabilidad limitada, S.R.L.) und deren Ausschüttungen wurde auf der Außensteuer-Referatsleiter-Sitzung in der Zeit vom 20. bis 22. April 1994 (ASt I/94, TOP 4.4) erörtert. Die Regeln über die steuerliche Behandlung der S.R.L. nach dem DBA Argentinien wurden durch gemeinsamen Beschluß vereinbart. Im Anschluß an die Sitzung ASt I/94 haben die Länder auf der Grundlage dieses Beschlusses gleichlautende Erlasse herausgegeben.

Die Außensteuer-Referatsleiter erörterten die Sach- und Rechtslage auf der Sitzung ASt II/95 erneut, da der vorgenannte Beschluß im Schrifttum Kritik ausgelöst hatte. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, bis zur Revision des DBA Argentinien an dem Beschluß der Sitzung ASt I/94 festzuhalten. Das Änderungsprotokoll vom 16. September 1996 zum DBA Argentinien vom 13. Juli 1978 ist bislang noch nicht in Kraft getreten.