Die Qualifizierung argentinischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad de responsiabilidad limitada, S.R.L.) und deren Ausschüttungen wurde auf der Außensteuer-Referatsleiter-Sitzung in der Zeit vom 20. bis 22. April 1994 (ASt I/94, TOP 4.4) erörtert. Die Regeln über die steuerliche Behandlung der S.R.L. nach dem
Die Außensteuer-Referatsleiter erörterten die Sach- und Rechtslage auf der Sitzung ASt II/95 erneut, da der vorgenannte Beschluß im Schrifttum Kritik ausgelöst hatte. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, bis zur Revision des
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