Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2012 (BStBl 2013 I S. 36) und vom 9. Oktober 2012 (BStBl 2012 I S. 953) wie folgt geändert:
Die Angabe zu Randziffer 23 wird wie folgt gefasst:
„Rz. 23 (weggefallen)”.
Nach Randziffer 57 wird folgende Randziffer 58 eingefügt:
„Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner Anwendung.”
Nach Randziffer 325 wird folgende Randziffer 326 eingefügt:
„Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner Anwendung.
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