BMF - Schreiben vom 31.08.1995
S 7057

BMF - Schreiben vom 31.08.1995 (S 7057) - DRsp Nr. 2008/86686

BMF, Schreiben vom 31.08.1995 - Aktenzeichen S 7057

DRsp Nr. 2008/86686

§ 15 UStG Erstattung von Vorsteuern in der Schweiz

Die Schweiz hat zum 1. 1. 1995 eine USt nach dem MwSt-System eingeführt. Die VO des Eidgenössischen Finanzdepartements (VO) v. 14. 12. 1994 regelt die Rückerstattung der schweizerischen USt, an nicht in der Schweiz ansässige Unternehmer. Danach können Unternehmer, die in der Schweiz weder ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ab 1. 1. 1995 die Rückerstattung der ihnen für bestimmte Leistungen (wie z. B. Wartung und Reparatur von Beförderungsmitteln, Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, Werbeleistungen) in Rechnung gestellten schweizerischen USt beantragen. Der Antrag ist in einer Amtssprache der Schweiz (deutsch, französisch, italienisch), mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausgefüllt, zu stellen. Mit dem Antrag ist ein Nachweis der Eintragung als UStpfl. (MwSt) einzureichen. Auf diesem Antrag hat das für den Antragsteller zuständige FA zu bestätigen, daß der Unternehmer als MwStpfl. ustl. erfaßt ist.

Der Antragsteller hat weiterhin für seinen Antrag eine natürliche oder juristische Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz als ustl. Vertreter zu bestellen. Auf dem Antrag ist eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.