Der BFH hat mit Urteil vom 9. November 1995 (BStBl 1996 II S. 589) entschieden, daß bei der Bewertung einer Pensionsverpflichtung auch freiwillig gezahlte gewinnabhängige Gehaltsbestandteile einzubeziehen sind, wenn die Pensionszusage selbst keinen schädlichen Vorbehalt im Sinne von § 6 a Abs. 1 Nr. 2 EStG enthält. Nach Auffassung des Gerichts kommt es nur darauf an, daß der Versorgungsanspruch vorbehaltlos besteht; die für seine Bemessung maßgeblichen Bezüge könnten schwanken oder künftig fortfallen. Hierzu weist das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf folgendes hin:
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