BMF - Schreiben vom 31.10.2013
IV D 3 - S 7168/12/10002

BMF - Schreiben vom 31.10.2013 (IV D 3 - S 7168/12/10002) - DRsp Nr. 2013/80670

BMF, Schreiben vom 31.10.2013 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7168/12/10002

DRsp Nr. 2013/80670

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG) - EuGH-Urteil vom 15. November 2012, C-532/11 -

Mit Urteil vom 15. November 2012, C-532/11 (BStBl 2013 II S. XXX)Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht., hat der EuGH u. a entschieden, dass die Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auch die Verpachtung eines Hausboots einschließlich der dazugehörenden Liegefläche und Steganlage umfasst, wenn das Hausboot mit nicht leicht zu lösenden Befestigungen, die am Ufer oder auf dem Grund eines Gewässers angebracht sind, ortsfest gehalten wird, an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Gewässer liegt und nach den Bestimmungen des Pachtvertrages ausschließlich zur auf Dauer angelegten Nutzung an diesem Liegeplatz bestimmt ist. Diese Verpachtung stellt nach Ansicht des EuGH insgesamt eine einheitliche steuerfreie Leistung dar.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 4.12.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 31. Oktober 2013 - IV D 3 - S 7170/13/10002 (2013/0984292), BStBl 2013 I S. xxxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  • Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

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