Bodenschätze als selbständiges Wirtschaftsgut? (§ 4 EStG)
BFH, vom 29.10.1993 - Aktenzeichen III R 30/93
DRsp Nr. 1997/8669
Bodenschätze als selbständiges Wirtschaftsgut? (§ 4EStG)
Steht bereits bei Abschluß des Kaufvertrages über die Veräußerung eines Grundstücks fest, daß ein Abbau des darin enthaltenen Bodenschatzes (Sandvorkommen) wegen der in einem Flächennutzungsplans festgelegten Nutzung des Grundstücks rechtlich nicht möglich und vom Erwerber (Gemeinde) auch nicht gewollt ist, so ist der Bodenschatz kein selbständiges Wirtschaftsgut. Das gilt auch dann, wenn mit Rücksicht auf den Bodenschatz ein höherer Quadratmeterpreis gezahlt worden ist.
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