Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) unterhielt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wurden. Im Dezember 1990 veräußerte er ein zu seinem Betriebsvermögen gehörendes landwirtschaftlich genutztes Grundstück mit einer Größe von 15970 m2 an ein Sand- und Kiesabbauunternehmen (GmbH). Der Kaufpreis betrug 558950 DM und ergab sich nach der ausdrücklichen Regelung im notariellen Kaufvertrag aus einem Quadratmeterpreis von 3,50 DM für den Grund und Boden und 31,50 DM für ein darin liegendes Kiesvorkommen.
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