Die Klägerin (Klin) betreibt eine internationale Spedition.
Die Klin erhielt einen Transportauftrag der (E) über 13.500 l (= 900 Karton) Branntwein mit einem Alkoholgehalt von 92,2 Vol-%. Der Branntwein war spanischer Herkunft und wurde zunächst durch die Klin im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren von der spanischen Zollstelle...zum HZA "B" , ZA "C" und anschließend, ebenfalls im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren, zum ZA Güterbahnhof "D" verbracht. Auf Weisung der E ließ die Klin die Ware am 09.05.1994 beim ZA Güterbahnhof des Beklagten (Bekl) im gemeinschaftlichen Versandverfahren nach Dänemark abfertigen. Als Bestimmungsland gab sie Litauen, als Bestimmungsstelle das Zollamt "X" in Dänemark an.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|