FG Hessen - Beschluss vom 04.12.2001
11 V 3177/01
Normen:
EStG § 2 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2002, 1476
EFG 2002, 776

Buchverlust; Verlustverrechnung; Verlustausgleich; Nichtbesteuerung; echter Verlust; - Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 EStG

FG Hessen, Beschluss vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 11 V 3177/01

DRsp Nr. 2002/9460

Buchverlust; Verlustverrechnung; Verlustausgleich; Nichtbesteuerung; echter Verlust; - Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 EStG

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 EStG, die den sofortigen vollständigen Verlustausgleich einschränkt, mit Verfassungsrecht vereinbar ist, wenn es sich um echte Verluste handelt, die anders als bloße Buchverluste, tatsächlich und in vollem Umfang das verfügbare Einkommen des Steuerpflichtigen und damit seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über die Frage, ob ernstliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Mindestbesteuerung bestehen, wenn es sich bei den erlittenen Verlusten um "echte Verluste" handelt. Dem Rechtsstreit liegt nachfolgender Sachverhalt zugrunde:

Die Antragsteller - im folgendenden kurz: ASt. - sind Eheleute, die im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der ASt. ist von Beruf ...................( Freiberufler ) , die ASt. ist ...................( Freiberuflerin ) .