FG Niedersachsen - Urteil vom 31.05.2012
1 K 271/10
Normen:
EStG § 6 Abs. 5;
Fundstellen:
BB 2012, 2556
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 901

Buchwertfortführung bei Übertragung von WG zwischen Schwester-Personengesellschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2012 - Aktenzeichen 1 K 271/10

DRsp Nr. 2012/20919

Buchwertfortführung bei Übertragung von WG zwischen Schwester-Personengesellschaft

Die Übertragung von WG zwischen Schwestergesellschaften ist vom Wortlaut des § 6 Abs. 5 EStG nicht erfasst. Denn die Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft stellt keine Überführung „von einem BV in ein anderes BV desselben Stpfl.” dar. § 6 Abs. 5 EStG ist im Wege einer verfassungskonformen Auslegung jedoch auf Übertragungen zwischen Gesamthandsvermögen von beteiligungsidentischen Schwester-PersG zu erstrecken.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5;

Tatbestand:

Streitig ist, ob durch die Übertragung dreier Grundstücke aus dem Vermögen der Klägerin in das Vermögen einer Schwestergesellschaft ein Entnahmegewinn entstanden ist.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, an deren Vermögen die Gesellschafter K zu 67 % und B zu 33 % als Kommanditisten beteiligt sind. Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung ist die M GmbH. Die Klägerin war Eigentümerin u. a. folgender Grundstücke

-G1

-G2 und

-G3.

Diese waren mit Bürogebäuden und Produktionshallen bebaut bzw. als Parkplatz angelegt. Die Klägerin nutzte alle drei Grundstücke betrieblich und hatte sie als Betriebsvermögen ausgewiesen.