BFH - Beschluß vom 19.11.1999
I B 59/99
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 751

Buchwertfortführung; vGA

BFH, Beschluß vom 19.11.1999 - Aktenzeichen I B 59/99

DRsp Nr. 2000/2637

Buchwertfortführung; vGA

Die Frage, ob im Rahmen einer sog. kapitalistischen Betriebsaufspaltung bei Übertragung einzelner WG von der Besitz- auf eine Betriebsgesellschaft stille Reserven aufgedeckt werden müssen oder ob die Buchwerte fortgeführt werden dürfen und ob Entsprechendes auch im Falle einer sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung möglich wäre, kann dahingestellt bleiben, denn selbst wenn eine derartige Buchwertfortführung zulässig wäre, würde das die Annahme einer vGA bei der Besitzgesellschaft nicht ausschließen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.