FG Köln vom 09.10.1997
2 K 442/95
Fundstellen:
EFG 1998, 738

Bürgschaftsinanspruchnahme bei wesentlicher Beteiligung

FG Köln, vom 09.10.1997 - Aktenzeichen 2 K 442/95

DRsp Nr. 2001/2926

Bürgschaftsinanspruchnahme bei wesentlicher Beteiligung

Von einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung ist auszugehen, wenn ein GmbH-Gesellschafter ohne besonders berechnetes Entgelt die Bürgschaft für Schulden seiner GmbH übernimmt. Bei tatsächlicher Inanspruchnahme aus der Bürgschaft liegen nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG vor.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen des Klägers, die dieser aufgrund für die Fa. .........GmbH eingegangener Bürgschaften geleistet hat, als nachträgliche Anschaffungskosten den Veräußerungsverlust nach § 17 EStG erhöhen.

Der Kläger war bis zum 5.12.1988 zu 50 v.H. am voll eingezahlten Stammkapital der .........GmbH, das DM 50.000,00 betrug, beteiligt. Er hielt die Beteiligung im Privatvermögen. Mit Vertrag vom 5.12.1988 veräußerte er die Anteile für DM 1,00. Dabei trat der Kläger als vollmachtloser Vertreter des Erwerbers auf. Dieser genehmigte am 19.12.1988 den Anteilsübertragungsvertrag. Die GmbH ist 1990 in Konkurs gegangen.