Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen des Klägers, die dieser aufgrund für die Fa. .........GmbH eingegangener Bürgschaften geleistet hat, als nachträgliche Anschaffungskosten den Veräußerungsverlust nach § 17 EStG erhöhen.
Der Kläger war bis zum 5.12.1988 zu 50 v.H. am voll eingezahlten Stammkapital der .........GmbH, das DM 50.000,00 betrug, beteiligt. Er hielt die Beteiligung im Privatvermögen. Mit Vertrag vom 5.12.1988 veräußerte er die Anteile für DM 1,00. Dabei trat der Kläger als vollmachtloser Vertreter des Erwerbers auf. Dieser genehmigte am 19.12.1988 den Anteilsübertragungsvertrag. Die GmbH ist 1990 in Konkurs gegangen.
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