BVerfG vom 29.11.1989
1 BvR 1402/87; 1 BvR 1528/87
Normen:
EStG § 34 Abs.4; GG Art. 3 Abs.1; GG Art. 5 Abs.3;
Fundstellen:
DRsp V(510)131c
NJW 1990, 2053
WM 1990, 369

BVerfG - 29.11.1989 (1 BvR 1402/87; 1 BvR 1528/87) - DRsp Nr. 1992/88

BVerfG, vom 29.11.1989 - Aktenzeichen 1 BvR 1402/87; 1 BvR 1528/87

DRsp Nr. 1992/88

Verfassungsmäßigkeit der Streichung der einkommensteuerrechtlichen Vergünstigungen für Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (§ 34 Abs. 4 EStG 1979).

Normenkette:

EStG § 34 Abs.4; GG Art. 3 Abs.1; GG Art. 5 Abs.3;

»... Art. 5 Abs. 3 GG ist [nicht] durch die ersatzlose Streichung des § 34 Abs. 4 EStG [durch das Subventionsabbaugesetz von 1981: seither Anwendung des allg. Einkommensteuertarifs auch für Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit] verletzt. Diese Grundrechtsnorm enthält ein Freiheitsrecht für alle in den Bereichen der Kunst und der Wissenschaft schöpferisch tätigen Personen .. . Als objektive Grundsatzentscheidung .. stellt sie aber zugleich dem Staat .. die Aufgabe, ein freiheitliches Kunst- und Wissenschaftsleben zu erhalten und zu fördern .. .