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2001
BVerfG
BVerfG - Beschluß vom 10.08.2001
2 BvR 1667/00
Normen:
BVerfGG
§
22
Abs.
1
;
Fundstellen:
NJW 2001, 3326
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 20.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen
6 U 115/96
OLG Frankfurt/Main, vom 10.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen
6 U 115/96
BVerfG - Beschluß vom 10.08.2001 (2 BvR 1667/00) - DRsp Nr. 2001/11871
BVerfG,
Beschluß
vom 10.08.2001
- Aktenzeichen 2 BvR 1667/00
DRsp Nr. 2001/11871
(Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung durch den zuständigen Verbandsgeschäftsführer)
Normenkette:
BVerfGG
§
22
Abs.
1
;
Gründe:
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