I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für das Veranlagungsjahr 1993.
II. Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in §
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