BVerwG - Urteil vom 26.10.1973 (VII C 25.72) - DRsp Nr. 1996/26943
BVerwG, Urteil vom 26.10.1973 - Aktenzeichen VII C 25.72
DRsp Nr. 1996/26943
»Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind auch dann zu entrichten, wenn später die Steuerschuld durch Vorauszahlungsanpassung oder durch endgültigen Veranlagungsbescheid auf einen niedrigeren Betrag als die Summe der einjährigen Vorauszahlungen festgesetzt wird und daher der Unterschiedsbetrag dem Steuerschuldner zu erstatten ist (Abweichung von BVerwGE 32, 262).«