Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
OLG Hamm, Urteil vom 23.09.1992 - Aktenzeichen 25 U 249/91
DRsp Nr. 2006/6493
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
»1. Umkehr der Darlegungs- und Beweislast beim Schadensersatzprozeß gegen einen Steuerberater.2. Bei Versäumung der Einspruchsfrist hat der Steuerberater darzulegen und zu beweisen, daß der Haftungsbescheid des Finanzamtes zu Recht ergangen und dem Mandanten kein Schaden entstanden ist.«