1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.9.2008, Az.
2. Die Beklagten haben die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 127.822,97 €.
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