BFH - Beschluß vom 16.12.1999
I B 115/97
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 753

Darlehensforderung einer GmbH gegen ihren Gesellschafter

BFH, Beschluß vom 16.12.1999 - Aktenzeichen I B 115/97

DRsp Nr. 2000/2627

Darlehensforderung einer GmbH gegen ihren Gesellschafter

Wird zur Verzinsung einer Darlehensforderung der GmbH gegen ihren Gesellschafter z.B. der Diskontsatz zuzüglich eines angemessenen Zuschlags vereinbart und gezahlt, wird dies grundsätzlich nicht beanstandet. Welcher Zuschlag zu dem variablen von einem Dritten festgelegten Zinssatz angemessen ist und einem Fremdvergleich standhält, hängt wegen der Vielzahl der den Zinssatz beeinflussenden Faktoren von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Sie festzustellen und zu gewichten ist Aufgabe des FG und nicht des BFH.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe: