FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.12.1997
V 441/94
Fundstellen:
EFG 1999, 471
GmbHR 1999, 788

Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.12.1997 - Aktenzeichen V 441/94

DRsp Nr. 2001/3259

Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

Ein von einem wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter an die GmbH gegebenes Darlehen erlangt keinen kapitalersetzenden Charakter, wenn der Gesellschafter vor Stellung des Konkursantrags die wirtschaftliche Krise der GmbH nicht erkannt und sich über eine mögliche Rückforderung des Darlehens keine Gedanken gemacht hat. Das Darlehen ist daher im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigungsfähig.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist zum einen die Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen des Klägers für Darlehen an die Klägerin und an eine von ihm beherrschte GmbH streitig. Zum anderen ist umstritten, ob das an die GmbH gewährte Darlehen kapitalersetzend war und somit nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung mit der Folge darstellte, dass bei Auflösung der GmbH wegen Konkurses der Verlust der Darlehensforderung gemäß § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen ist.