FG München - Urteil vom 12.11.2008
10 K 3779/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2010, 212
EFG 2009, 565

Darlehensverlust eines angestellten Angehörigen des Alleingesellschafters als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

FG München, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 10 K 3779/07

DRsp Nr. 2009/4906

Darlehensverlust eines angestellten Angehörigen des Alleingesellschafters als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

1. Der Arbeitnehmer kann den Verlust eines dem Arbeitgeber gewährten Darlehens als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn er durch die Darlehensgewährung nahezu ausschließlich die Sicherung seines bestehenden oder die Erlangung eines höherwertigen Arbeitsplatzes erstrebt. 2. Hat der Geschäftsführer einer finanziell angeschlagenen GmbH, deren Alleingesellschafter sein Vater ist, ein ungesichertes Darlehen gegeben, so spricht es gegen eine nahezu ausschließlich durch die Arbeitsplatzsicherung veranlasste Darlehensgewährung, wenn u.a. - der Geschäftsführer und sein Bruder in absehbarer Zukunft Anteile an der GmbH in Höhe von jeweils 25 % übernehmen sollten und somit auch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung geplant war, - der Geschäftsführer trotz ungünstiger Ertragslage bzw. ungünstiger Ertragsaussichten ein Darlehen in Höhe von rd. 250 % des durchschnittlichen Bruttojahresgehaltes der letzten drei Jahre zur Verfügung gestellt hat,