Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1985 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war als Sprengmeister selbständig gewerblich tätig. Außerdem war er beherrschender Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (Stammkapital 50000 DM). Gegenstand des Unternehmens der GmbH war die Durchführung von Bohr- und Sprengarbeiten sowie pyrotechnischen Arbeiten.
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