FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.09.1996
V 373/96

Darlehensvertrag zwischen KG und Kindern des Komplementärs

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen V 373/96

DRsp Nr. 2001/3265

Darlehensvertrag zwischen KG und Kindern des Komplementärs

Ein zwischen einer KG und dem volljährigen Kind des Komplementärs abgeschlossener Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn das Darlehen nicht hinreichend gesichert ist, ein vertragliches Abtretungsverbot besteht und vertragswidrig eine vorzeitige Rückzahlung vorgenommen wird.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die gewinnmindernde Berücksichtigung von Zinszahlungen für Darlehen, die, die Kinder des Komplementärs der Klägerin gewährt haben.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ein Wareneinzelhandelunternehmen mit mehreren Filialen. Gesellschafter sind der Komplementär und Geschäftsführer Hans L. und die Kommanditisten Fritz L. (20 von Hundert -v.H.-) und Lisa L.(10 %), die Eltern des Klägers und Gründer der Firma. In den Streitjahren wurden zeitweise fünf Filialen betrieben, das ... in ... mit angemietetem ... Haus, in B, in C, in D (ab Oktober 1988) und in E (bis September 1989). Ein weiteres Gebäude ist in A zwischenzeitlich zwecks Vergrößerung des Verkaufsangebotes hergestellt worden.

Für die Streitjahre wurden von der Klägerin folgende Gewinne erklärt:

1986 ... DM

1987 ... DM

1988 Verlust ... DM

1989 ... DM

1990 ... DM