FG Brandenburg vom 27.11.1997
5 K 115/97 E

Dauer der Präklusionsfrist

FG Brandenburg, vom 27.11.1997 - Aktenzeichen 5 K 115/97 E - Aktenzeichen 5 K 116/97 G: 5 K 117/97 SR - Aktenzeichen u.a

DRsp Nr. 2001/2722

Dauer der Präklusionsfrist

Eine nach § 364 b AO gesetzte Präklusionsfrist von fünfzehn Tagen ist unangemessen kurz und deshalb unwirksam.

Für die Praxis:

Im Schrifttum wird allgemein ein Zeitraum von vier Wochen oder einem Monat als angemessen angesehen (Tiedchen, BB 1996, 1033); das FG hat dies offengelassen. Für die Angemessenheit der Fristdauer ist es aber unerheblich, daß die Kläger bereits ausreichend Zeit hatten, ihre Einsprüche zu begründen. Eine etwaige Verschleppung des Einspruchsverfahrens rechtfertigt die Fristsetzung nach § 364 b AO dem Grunde nach, sie berechtigt die Finanzbehörde aber nicht dazu, die Fristsetzung beliebig kurz auszugestalten.