FG Hessen vom 27.10.1997
11 K 4024/97
Fundstellen:
EFG 1998, 449

Dauernde Lasten bei Zubereitung von Nahrungsmitteln

FG Hessen, vom 27.10.1997 - Aktenzeichen 11 K 4024/97

DRsp Nr. 2001/2864

Dauernde Lasten bei Zubereitung von Nahrungsmitteln

Beim Übernehmer eines Grundstücks liegen dauernde Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG vor, wenn er sich in einem notariellen Vertrag mit dem Übergeber (Eltern) zu einer unentgeltlichen Zubereitung von Speisen und in einer mündlichen Vereinbarung zu einer unentgeltlichen Beschaffung der Nahrungsmittel verpflichtet.

Für die Praxis: