Der Kläger ist Inhaber der Einzelfirma P und Alleingesellschafter u.a. der Gesellschaft B.-GmbH (ehemals: V.-GmbH). Zwischen der Einzelfirma des Klägers und seinen Beteiligungsfirmen, u.a. der B.-GmbH, besteht eine Betriebsaufspaltung, weil die B.-GmbH ihren Betrieb im Streitjahr in dem der Einzelfirma gehörenden und von dieser angemieteten Gebäude R. unterhalten hat.
Streitig ist zwischen den Beteiligten die gewerbesteuerliche Auswirkung von zwei zwischen dem Kläger im Bereich seiner Einzelfirma und der K.-Bank abgeschlossenen Verträgen über den Verkauf von künftigen Mietforderungen (sogenannte Forfaitierungsverträgen).
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