BFH - Urteil vom 19.11.2003
I R 64/02
Normen:
DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 5 Art. 15a Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 765
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 05.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 297/01

DBA-Schweiz - Wegzugsbesteuerung

BFH, Urteil vom 19.11.2003 - Aktenzeichen I R 64/02

DRsp Nr. 2004/4430

DBA-Schweiz - Wegzugsbesteuerung

1. Zu den Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz.2. Nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz ist die Bundesrepublik Deutschland zur Besteuerung eines Grenzgängers berechtigt, der aus Deutschland zu seiner schweizerischen Ehefrau in die Schweiz verzogen ist, aber weiterhin in Deutschland nicht selbstständig tätig ist.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 5 Art. 15a Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, inwieweit Einkünfte des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) nach dessen Wegzug in die Schweiz in Deutschland besteuert werden dürfen.

Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, ist seit 1996 mit einer Schweizerin verheiratet. Die Eheleute wohnten zunächst in Deutschland; doch zog die Ehefrau im Mai 1997 wegen einer Erkrankung ihrer Eltern in die Schweiz zurück. Am 31. Juli 1998 (Streitjahr) zog der Kläger seiner Ehefrau nach. Er war in der Folgezeit --wie schon zuvor-- in Deutschland nichtselbständig tätig.