Die Parteien streiten um zwei Steuerbescheinigungen über verdeckte Gewinnausschüttungen nach §
Die Beklagte ist eine im Jahr 1991 gegründete unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, die einen Golfplatz betreibt. Der Kläger war einer ihrer Gründungsgesellschafter, er ist zwischenzeitlich aus der Gesellschaft ausgeschieden. Anlässlich der Gründung der Beklagten erhielt der Kläger Vorzugsaktien, die mit einer Spielberechtigung verbunden waren. Der Kläger verkaufte in den Jahren 1992 und 1993 insgesamt zehn Vorzugsaktien.
Das Finanzamt B... als das für den Kläger zuständige Veranlagungsfinanzamt erließ gegenüber dem Kläger am 1.7.1996 und 29.10.1996 für die Jahre 1992 und 1993 Einkommensteuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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