Die Kläger streiten mit dem Beklagten über die Versteuerung von Zahlungen, die, die Klägerin von ihrer Tochter im Zusammenhang mit der Betreuung der Enkelin erhalten hat.
Für die Streitjahre gaben die zusammen veranlagten Kläger gemeinsame Steuererklärungen ab. Einkünfte der Ehefrau wurden nicht erklärt. Die Kläger wurden erklärungsgemäß veranlagt, was zu Erstattungen führte.
Durch das Einspruchsschreiben vom 05. Mai 1998, das der Steuerberater ... namens der Tochter der Kläger, Frau ... in deren Einkommensteuer-Sache 1995 verfasst und mit dem er den Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe von 4.000,-- DM gemäß §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|