Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der zusammen mit seiner Ehefrau (Klägerin und Revisionsklägerin --Klägerin--) zur Einkommensteuer veranlagt wird, betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei. Seinen Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zu seinem Betriebsvermögen gehörte ein PKW, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzte. Der Umfang der privaten Nutzung belief sich nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten auf 3 v.H. Im November 1997 wurde der PKW vor dem Privathaus des Klägers gestohlen. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass der PKW des Klägers am Abend des Diebstahltages nach der Fahrt von der Kanzlei zur Wohnung vor dem Wohnhaus auf der Straße geparkt und zwischen 17.45 Uhr und 21.45 Uhr entwendet wurde. Für den folgenden Tag hatten die Kläger geplant, aus privatem Anlass nach K zu fahren.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|