Die Beteiligten streiten über die Umsatzsteuerbefreiung von Vermittlungsleistungen.
Gesellschaftszweck der 1995 in das Handelsregister eingetragenen Klägerin ist ... in der Unterhaltungsbranche. Geschäftsführende Gesellschafterin war im Streitjahr A, die Schwägerin des heutigen Geschäftsführers - B -.
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