BFH - Beschluß vom 27.10.1998
X B 115/97
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2 § 155 ; ZPO § 295 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 630

Divergenz; Verfahrensmängel

BFH, Beschluß vom 27.10.1998 - Aktenzeichen X B 115/97

DRsp Nr. 1999/2474

Divergenz; Verfahrensmängel

1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz. 2. Bei verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2 § 155 ; ZPO § 295 ;

Gründe:

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben, teils weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in der nach § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gebotenen Weise dargetan wurden, teils weil sie nicht gegeben sind.