BFH - Beschluß vom 08.12.1998
VIII B 105/97
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 797

Divergenz; Verletzung der Hinweispflicht; NZB;

BFH, Beschluß vom 08.12.1998 - Aktenzeichen VIII B 105/97

DRsp Nr. 1999/3631

Divergenz; Verletzung der Hinweispflicht; NZB;

1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.2. Wird die Verletzung der Hinweispflicht durch das FG gerügt, muss dargelegt werden, worauf das FG den Beschwerdeführer hätte hinweisen müssen, welche Fragen das Gericht hätte stellen müssen und was darauf geantwortet worden wäre. Es muss ferner dargelegt werden, inwiefern das angefochtene Urteil unter Berücksichtigung des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruhen kann.

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Soweit die Beschwerde auf Divergenz gestützt wird, genügt die Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).