FG Baden-Württemberg vom 16.11.2000
2 K 188/98
Fundstellen:
EFG 2001, 211

Doppelte Haushaltsführung durch Eheschließung

FG Baden-Württemberg, vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 2 K 188/98

DRsp Nr. 2001/8869

Doppelte Haushaltsführung durch Eheschließung

Eine doppelte Haushaltsführung beruht nicht auf beruflichen, sondern auf privaten Gründen, wenn im Jahr der Eheschließung nur ein Ehegatte berufstätig ist, beide eine Wohnung haben und die Wohnung des in Berufsausbildung befindlichen Ehegatten (hier: Studium) im Hinblick auf dessen künftige Berufstätigkeit den Familienhausstand bildet.

Für die Praxis:

Die doppelte Haushaltsführung wird hier durch einen privaten Umstand - die Heirat - veranlasst. Anders ist es aber, wenn beide Eheleute vor der Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (BFH v. 6.9.1977, BStBl. II 1978, 32).

Fundstellen
EFG 2001, 211