Die doppelte Haushaltsführung wird hier durch einen privaten Umstand - die Heirat - veranlasst. Anders ist es aber, wenn beide Eheleute vor der Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (BFH v. 6.9.1977, BStBl. II 1978, 32).
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