I.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 23. November 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin -
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