BFH vom 26.06.1996
X R 155/94
Fundstellen:
FuR 1997, 213

Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

BFH, vom 26.06.1996 - Aktenzeichen X R 155/94

DRsp Nr. 1997/8197

Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

Wird das Gehalt bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis später als vereinbart ausgezahlt, ist die Entscheidung, ob die Zahlungen Betriebsausgaben sind, aufgrund einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Gewichtige sonstige Umstände, die für ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis sprechen (z.B. die langjährige beanstandungsfreie Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, Abführung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben, betriebliche Notwendigkeit einer Ganztagsarbeitskraft, regelmäßige - wenn auch verspätete - Gehaltszahlung), können den Ausschlag für den Betriebsausgabenabzug geben.

Für die Praxis:

Der Beschluß des BVerfG vom 7.11.1995 (BStBl II 1996, 34) bestätigt diese Grundsätze. Danach darf ein einzelnes Indiz - dort die Gehaltszahlung auf ein sog. Oder-Konto - nicht zu einem zusätzlichen Tatbestandsmerkmal verselbständigt werden, das schon für sich genommen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausschließt. Nichts anderes gilt für das Indiz "Zeitpunkt der Gehaltszahlung". Im Streitfall konnte das FG die gegen einen Betriebsausgabenabzug sprechende zeitliche Verschiebung der Gehaltszahlungen um bis zu etwa einem Monat über den Fälligkeitszeitpunkt (vgl. § 614 Satz 2 BGB) hinaus als gegenüber den sonstigen Umständen unmaßgeblich ansehen.

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