BFH, Urteil vom 30.11.1999 - Aktenzeichen IX R 57/98
DRsp Nr. 2000/2690
Ehegatten; Zusammenveranlagung; Einzelbescheide
1. Aufgrund der Zusammenveranlagung sind Ehegatten Gesamtschuldner der ESt.2. Gegen zusammenveranlagte Ehegatten kann wahlweise ein Einzelbescheid oder ein zusammengefasster Bescheid ergehen. Selbst wenn ein Zusammenveranlagungsbescheid ergangen ist, enthält dieser zwei inhaltlich und verfahrensrechtlich selbständige, nur der äußeren Form nach zusammengefasste VA, die ein unterschiedliches (verfahrens-)rechtliches Schicksal haben können.3. Wird eine ESt-Bescheid lediglich an einen der beiden Ehegatten adressiert, handelt es sich um einen Einzelbescheid gegenüber diesem Steuerschuldner.